Wer heute in der Schweiz ein grösseres Gebäude baut, kommt an der Solarenergie kaum vorbei. Das Energiegesetz des Bundes verlangt, dass bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m² eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade erstellt wird. Diese Solarpflicht gilt für Baugesuche, die seit dem 1. Januar 2023 eingereicht werden.
Was die Solarpflicht genau verlangt
Grundlage ist Artikel 45a des Energiegesetzes. Er verpflichtet zum Bau einer Anlage zur Nutzung der Sonnenenergie auf neuen Gebäuden ab der genannten Grösse. Die Kantone regeln die Ausnahmen, etwa wenn eine Anlage anderen Vorschriften widerspricht, technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist. Sie können die Pflicht auch auf kleinere Gebäude ausdehnen.
Für Bauherrschaften im Aargau hat der Kanton ein Merkblatt und eine Berechnungshilfe veröffentlicht. Darin ist beschrieben, wie die Fläche berechnet wird und welche Nachweise im Baugesuch nötig sind. Weil sich kantonale Regeln weiterentwickeln, lohnt sich vor jedem Projekt ein Blick auf den aktuellen Stand.

Solarpflicht als Chance verstehen
Die Solarpflicht ist mehr als eine Auflage. Eine gut geplante Photovoltaikanlage senkt die Betriebskosten, erhöht den Eigenverbrauch und macht ein Gebäude unabhängiger von steigenden Strompreisen. In Kombination mit einer Wärmepumpe entsteht eine Energieversorgung, die einen grossen Teil ihres Strombedarfs selbst deckt.
In unseren aktuellen Wohnbauprojekten gehört Photovoltaik deshalb selbstverständlich dazu: Der Boswilerhof in Boswil setzt auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Photovoltaik, und auch die zwei Häuser im Stadtgarten in Baden erhalten je eine Wärmepumpe und eine eigene Photovoltaikanlage.

Wie man die Solarpflicht früh einplant
Am meisten Spielraum besteht in der frühen Planung. Dachform, Ausrichtung, Technikflächen und Leitungsführung entscheiden darüber, wie gross eine Anlage werden kann und wie gut sie sich in die Architektur einfügt.
- Dachfläche und Ausrichtung schon im Vorprojekt optimieren
- Platz für Wechselrichter und allenfalls Batteriespeicher vorsehen
- Photovoltaik und Wärmepumpe gemeinsam planen
- Nachweise für das Baugesuch rechtzeitig vorbereiten

Solarpflicht im Bestand und bei Umbauten
Die Solarpflicht nach Energiegesetz betrifft Neubauten. Viele Eigentümer bestehender Gebäude prüfen eine Photovoltaikanlage trotzdem freiwillig, oft im Zusammenhang mit einer Dachsanierung oder dem Ersatz der Heizung. Wer ohnehin ein Gerüst stellt oder das Dach erneuert, kann eine Anlage mit überschaubarem Mehraufwand ergänzen.
Wichtig ist, solche Vorhaben aufeinander abzustimmen. Ein Erneuerungsplan zeigt, wann Dach, Heizung und Elektroinstallationen ohnehin erneuert werden müssen, und wann sich die Solaranlage am besten einfügt.
Was heisst das für Ihr Projekt?
Bei der Immobilienentwicklung planen wir Energie und Haustechnik von Anfang an mit. So wird die Solarpflicht nicht zur Pflichtübung, sondern zu einem Teil eines wirtschaftlichen Gesamtkonzepts.
Für Mehrfamilienhäuser lohnt sich zudem ein Blick auf den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Dabei nutzen mehrere Parteien den Solarstrom vom eigenen Dach gemeinsam, was die Wirtschaftlichkeit der Anlage verbessert. Wie das organisiert und abgerechnet wird, sollte ebenfalls früh geklärt werden.
Wer ein Bauprojekt startet, sollte die Solarpflicht nicht als Hürde sehen. Richtig geplant, ist sie einer der einfachsten Wege, ein Gebäude zukunftsfähig zu machen.
Quellen
- Kanton Aargau: Merkblatt Solarpflicht
- Kanton Aargau: Berechnungshilfe
- Kanton Solothurn: Arbeitshilfe Solarpflicht für Gemeinden
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.