Der Bau ist einer der grössten Verbraucher von Rohstoffen und verursacht einen grossen Teil der Abfälle in der Schweiz. Die Politik will das ändern: Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes, die das Parlament im März 2024 beschlossen hat, wird die Kreislaufwirtschaft gestärkt, auch im Bauwesen.
Kreislaufwirtschaft im Umweltschutzgesetz
Das revidierte Gesetz enthält einen eigenen Abschnitt zum ressourcenschonenden Bauen. Der Bund kann damit Anforderungen festlegen an umweltschonende Baustoffe und Bauteile, an Baustoffe aus dem Recycling von Bauabfällen, an die Rückbaubarkeit von Bauwerken und an die Wiederverwendung von Bauteilen. Bei seinen eigenen Bauten soll der Bund eine Vorbildrolle übernehmen.
Welche Anforderungen konkret gelten, regeln Verordnungen. Fachleute wie die Berner Fachhochschule betonen, dass es vor allem auf eine zügige und wirksame Umsetzung ankommt.

Graue Energie: neue Grenzwerte der Kantone
Parallel dazu verpflichtet das Energiegesetz die Kantone, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen zu erlassen. Graue Energie ist die Energie, die für Herstellung, Transport, Bau und Entsorgung eines Gebäudes nötig ist. Bei modernen, gut gedämmten Gebäuden macht sie einen grossen Teil der gesamten Energiebilanz aus.
Für Bauherrschaften heisst das: Neben dem Energieverbrauch im Betrieb wird künftig auch zählen, mit welchen Materialien und wie ressourcenschonend gebaut wird.

Was Kreislaufwirtschaft für Bauprojekte bedeutet
Kreislaufgerechtes Bauen beginnt in der Planung. Dort wird entschieden, wie viel Material ein Gebäude braucht, ob Bauteile später getrennt und wiederverwendet werden können und wie lange ein Bau seine Funktion erfüllt.
- Bestehende Bauten und Bauteile erhalten, wo es sinnvoll ist
- Materialien mit geringer grauer Energie wählen
- rückbaubare Verbindungen und trennbare Schichten planen
- Gebäude flexibel nutzbar machen, damit sie lange gebraucht werden

Kreislaufwirtschaft beginnt beim Bestand
Das nachhaltigste Gebäude ist oft das, das schon steht. Bevor ein Bestandsbau abgerissen wird, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung: Lässt sich das Gebäude umbauen, erweitern oder aufstocken? Welche Bauteile können erhalten oder wiederverwendet werden?
Ein Umbau ist zudem oft schneller bewilligt als ein Ersatzneubau und stört die Nachbarschaft weniger. Wo ein Neubau dennoch die bessere Lösung ist, lohnt es sich, Bauteile und Materialien vor dem Rückbau zu erfassen. Manches lässt sich in neuen Projekten wiederverwenden oder hochwertig rezyklieren.
Auch der Unterhalt spielt eine Rolle. Wer Anlagen und Bauteile rechtzeitig pflegt und gezielt erneuert, verlängert ihre Lebensdauer und spart Material. Ein vorausschauender Erneuerungsplan ist damit auch ein Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.
Was heisst das für Ihr Projekt?
Ob Immobilienentwicklung oder Alterungsmanagement: Wir beziehen Fragen der Lebensdauer, des Unterhalts und der Materialwahl von Anfang an ein. Gebäude, die lange funktionieren, sind die nachhaltigsten.
Die Kreislaufwirtschaft im Bau wird in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Wer heute plant, sollte die neuen Anforderungen bereits mitdenken, auch wenn noch nicht alle Details feststehen.
Quellen
- Parlament: Medienmitteilung UREK-S zur Revision des Umweltschutzgesetzes
- Berner Fachhochschule: Whitepaper zur Revision des Umweltschutzgesetzes
- swisscleantech: Whitepaper Kreislaufwirtschaft
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.